Während der Gemeinderatsitzung zum Budget 2015 versuchte ich herauszufinden wie die Sanierung der Rue Dr. Lucius finanziert wird. Ich bekam hierzu keine zufriedenstellende Anwort.
Ein vorher versandtes Email (siehe Anhang extrait_email.pdf )zu diesem Thema an Schöffen und Gemeinderat blieb unbeantwortet. Schon im Mai 2014 hatte ich nachfolgende Frage an den Schöffenrat gerichtet und wurde auf das Budget von 2014 hingewiesen.
Quels sont les coûts des trottoirs qui sont en phase de construction actuellement ? Y a-t-il d’autres projets de trottoirs envisagés de réaliser dans le futur ? Sur quels crédits budgétaires lesdites dépenses sont-elles imputées ?
Im Budget ist erkenntlich dass Geldmittel zur Anlegung von Bürgersteigen vorgesehen sind.
In diesem Zusammenhang wurde in Pratz in der Rue de Buschrodt ein Bürgersteig laut Budget für 45.000 € angelegt, wobei der Bürgersteig auf dem Besitz des Anrainer angelegt wurde.
Das gleiche wurde in Reimberg in der Rue St Roch laut Budget für 25.000 € gemacht wobei hier der Bürgersteig in die bestehende Straße hineingewachsen ist.
Ein drittes Projekt in der Kunnenhiel in Platen wurde noch nicht umgesetzt obschon es im Budget 2014 vorgesehen ( siehe Anhang budget.pdf (budget 2014 Seite_1 Artikel 4/634/221313/14007) (budget 2015 Seite_2 Artikel 4/634/221313/14007)) war.
Vor kurzem erfuhr ich dass in der Rue de Reimberg ein Bürger vor seinem Haus den Bürgersteig anlegen ließ jedoch die Realisierung des Bürgersteigs mit 18.000 € aus seiner eigenen Tasche bezahlen musste und diesen dann an die Gemeinde abtreten musste.
Mich würde interessieren nach welchen Regeln der Schöffenrat hier vorgeht! Schaut man nämlich ein wenig genauer hin sieht das alles eher nach Vetternwirtschaft aus!
In der Rue St Roch wurde der Bürgersteig vor dem Haus des Sohnes des Bürgermeisters angelegt und in der Rue Dr. Lucius wohnt der Bürgermeister selbst.
Die Bürger des Préizerdaul würde jedenfalls mit Sicherheit interessieren nach welchen Regeln entschieden wird wer den Bürgersteig vor seiner Haustür aus der eigenen Tasche finanzieren muss beziehungsweise wer es von der Gemeinde finanziert bekommt.
Ziemlich klar scheint zu sein dass hier nicht jeder Bürger gleich behandelt wird. Sollte sich definitiv herausstellen das der Schöffenrat hier keine klare Linie hat, würde diese Vorgehensweise des Schöffenrates somit eine Verletzung einer der bedeutendsten Bestimmungen der luxemburgischen Verfassung darstellen, nämlich dem Prinzip der Gleichstellung aller Bürger vor den Gesetzen des Landes. Ich jedenfalls erwarte mir sehr zügig dass der Schöffenrat hierzu Stellung bezieht.
René Zigrand
Conseiller communal
Ein vorher versandtes Email (siehe Anhang extrait_email.pdf )zu diesem Thema an Schöffen und Gemeinderat blieb unbeantwortet. Schon im Mai 2014 hatte ich nachfolgende Frage an den Schöffenrat gerichtet und wurde auf das Budget von 2014 hingewiesen.
Quels sont les coûts des trottoirs qui sont en phase de construction actuellement ? Y a-t-il d’autres projets de trottoirs envisagés de réaliser dans le futur ? Sur quels crédits budgétaires lesdites dépenses sont-elles imputées ?
Im Budget ist erkenntlich dass Geldmittel zur Anlegung von Bürgersteigen vorgesehen sind.
In diesem Zusammenhang wurde in Pratz in der Rue de Buschrodt ein Bürgersteig laut Budget für 45.000 € angelegt, wobei der Bürgersteig auf dem Besitz des Anrainer angelegt wurde.
Das gleiche wurde in Reimberg in der Rue St Roch laut Budget für 25.000 € gemacht wobei hier der Bürgersteig in die bestehende Straße hineingewachsen ist.
Ein drittes Projekt in der Kunnenhiel in Platen wurde noch nicht umgesetzt obschon es im Budget 2014 vorgesehen ( siehe Anhang budget.pdf (budget 2014 Seite_1 Artikel 4/634/221313/14007) (budget 2015 Seite_2 Artikel 4/634/221313/14007)) war.
Vor kurzem erfuhr ich dass in der Rue de Reimberg ein Bürger vor seinem Haus den Bürgersteig anlegen ließ jedoch die Realisierung des Bürgersteigs mit 18.000 € aus seiner eigenen Tasche bezahlen musste und diesen dann an die Gemeinde abtreten musste.
Mich würde interessieren nach welchen Regeln der Schöffenrat hier vorgeht! Schaut man nämlich ein wenig genauer hin sieht das alles eher nach Vetternwirtschaft aus!
In der Rue St Roch wurde der Bürgersteig vor dem Haus des Sohnes des Bürgermeisters angelegt und in der Rue Dr. Lucius wohnt der Bürgermeister selbst.
Die Bürger des Préizerdaul würde jedenfalls mit Sicherheit interessieren nach welchen Regeln entschieden wird wer den Bürgersteig vor seiner Haustür aus der eigenen Tasche finanzieren muss beziehungsweise wer es von der Gemeinde finanziert bekommt.
Ziemlich klar scheint zu sein dass hier nicht jeder Bürger gleich behandelt wird. Sollte sich definitiv herausstellen das der Schöffenrat hier keine klare Linie hat, würde diese Vorgehensweise des Schöffenrates somit eine Verletzung einer der bedeutendsten Bestimmungen der luxemburgischen Verfassung darstellen, nämlich dem Prinzip der Gleichstellung aller Bürger vor den Gesetzen des Landes. Ich jedenfalls erwarte mir sehr zügig dass der Schöffenrat hierzu Stellung bezieht.
René Zigrand
Conseiller communal