Der Pfingstdienstag soll gesetzlicher Feiertag in Luxemburg werden!

Ich kann unseren Erzbischof Jean-Claude Hollerich beruhigen: Niemand will die Springrozession kaputt machen!


In der festen Überzeugung, dass der Pfingstdienstag gesetzlicher Feiertag in Luxemburg werden muß, habe ich eine dementsprechende Petition beim Parlament hinterlegt.


Die Altstadt unserer Hauptstadt, sowie insbesondere auch die Springprozession in Echternach gehören zum UNESCO Kulturerbe. Damit stehen die Springprozession sowie die Altstadt an erster Stelle unseres nationalen Luxemburger Patrimoniums. Und so wurde das Materielle in der Hauptstadt und das Immaterielle in Echternach zum gemeinsamen Kulturgut aller Einwohner Luxemburgs.


Das Frühjahr ist in vielen Ländern Europas die Zeit der Gedenktage. So wird in zahlreichen Ländern der 8. Mai als der Tag der Befreiung oder der Freiheit zelebriert. Bei uns nicht. Dagegen haben wir Grund genug, den Pfingstdienstag als den Luxemburger Tag des UNESCO Kulturerbes zu feiern und ihn darum auch zum gesetzlichen Feiertag zu machen.


Das könnte ein schöner Feiertag werden. Mit der berühmten Springprozession am Morgen in Echternach und einer gediegenen Feierstunde am Nachmittag in der Altstadt Luxemburgs.


Durch diese Neuregelung wird auch ein Durcheinander im Schulbetrieb vermieden. Denn wie Schule machen, wenn viele Schüler unterwegs nach Echternach sind. Da ist ein geordneter Ablauf wirklich nicht gewährleistet.


Die Petition habe ich eingereicht. Ich gehen davon aus, dass sie den Kriterien entspricht und so auch durch die zuständige Kommission im Parlament freigeschaltet wird.


Interessierten sende ich recht gerne den Text dieser Petition (womöglich über Facebook).


Jetzt werden Nägel mit Köpfen gemacht!