Aus Rom die Nachricht: Priester werden geweiht, Kirchen nicht!
Während wir uns in Luxemburg noch über die altgenannte Entweihung einer Kirche streiten, kommt aus Rom die Nachricht, dass nach dem im Jahre 1983 erneuerten Kirchenrecht die Kirchen nicht mehr geweiht, sondern lediglich durch Akt an eine Kirchengemeinde für liturgische Zwecke übergeben werden. In der Tat, im Codex Iuris Canonici der römisch-katholischen Kirche wurde das Wort "consecrare" durch "dedicare" ersetzt. Entsprechend kann das Gebäude durch Akt einer Institution für nicht-kirchliche Tätigkeiten übergeben werden. Und der für die Kirchengemeinde zuständige Priester soll über die Gebäuden entscheiden, in denen Messen gefeiert werden. Dabei ist wichtig, dass sich diese Räumlichkeiten für liturgische Aktivitäten eignen!