Vom Fichtenforst zum Feuchtgebiet
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Vom Fichtenforst zum Feuchtgebiet
Naturschutzsyndikat SICONA und die Gemeinde Mertzig restaurieren Naturschutzfläche an der Turelbaach
Mertzig, den 29. Oktober – Auf einer ehemaligen Fichtenparzelle, die die Gemeinde Mertzig vor Jahren zu Naturschutzzwecken erworben hat, wurde in diesem Herbst ein Feuchtgebiet restauriert. Die Maßnahmen sollen nicht nur gefährdeten heimischen Arten neuen Lebensraum bieten, sondern auch als natürliche Hochwasserrückhaltezone der Turelbaach dienen.
Feuchtgebiete – wichtig aber gefährdet
Feuchtgebiete gehören zu unseren artenreichsten Lebensräumen und beherbergen viele gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Und doch wurden in Luxemburg in den letzten Jahrzehnten mehr als 80% der heimischen Gewässer und Feuchtgebiete zerstört. Der Nationale Naturschutzplan legt deshalb einen besonderen Schwerpunkt auf Feuchtgebiete und ihre Restaurierung. Im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Naturschutzplans hat SICONA sich deshalb in den letzten Jahren vermehrt für Restaurierungen und Neuschaffungen von Gewässern und Feuchtzonen eingesetzt und eine ganze Reihe von Projekten mit seinen Mitgliedsgemeinden durchgeführt.
Erhalt der heimischen Biodiversität und Hochwasserschutz an der Turelbaach
Ein rezentes Projekt wurde in der Flur Burwisen am Ufer der Turelbaach in Mertzig umgesetzt. Bereits 2018 hatte die Gemeinde Mertzig eine Parzelle von 32 Ar aufgekauft, um diese in den Dienst des Naturschutzes zu setzen. Die Fichtenaufforstung auf der ehemaligen Grünlandparzelle wurde entfernt, um die Feuchtlebensräume wiederherzustellen.
In diesem Herbst wurde nun das Feuchtgebiet neuangelegt. Ein Teil der Fläche wurde für ein dauerhaftes Kleingewässer mit Flachwasserzonen ausgehoben. Hier entstehen neue Lebensräume für typische Amphibienarten, etwa die Geburtshelferkröte. Weitere Niederungsbereiche fördern eine Feuchtvegetation und wirken gleichzeitig als potentielle Überschwemmungsflächen bei Hochwasser der Turelbaach. So werden Hochwasserereignisse weiter unterhalb abgemildert. In diesen Bereichen sollen sich Hochstaudenfluren entwickeln können, ein Lebensraum der durch die europäische Flora-Fauna-Habitatrichtlinie besonders geschützt ist.