Die Stadt Luxemburg hat den Prozess um den gegen das EZB-Direktionsmitglied Yves Mersch auferlegten Baustopp im Eicherfeld verloren. Das Verwaltungsgericht begründete den Entscheid damit, dass der Einspruch gegen die Baugenehmigung innerhalb einer Frist von drei Monaten hätte erfolgen müssen – also zwischen dem 29. Juni und dem 29. September 2011 und demnach noch vor Xavier Bettels Amtsantritt als Bürgermeister. Bettel hatte im Mai 2012 einen Baustopp gegen das umstrittene Projekt verhängt.
Rückblick: Am 29. Juni 2011 hatte Xavier Bettels Vorgänger Paul Helminger die Baugenehmigung an den damaligen Zentralbankchef Yves Mersch erteilt, dies „pour transformer respectivement reconstruire partiellement la maison unifamiliale sur le terrain sis 6, Eicherfeld à Luxembourg“.
Doch wurde späterhin von der Bautenpolizei festgestellt, dass die bestehenden Gebäude vollständig abgerissen worden waren – womit nach Auffassung des neuen Bürgermeisters Xavier Bettel nicht mehr von einem Umbau, sondern von einem Neubau die Rede sein müsste. Da die Baugenehmigung damit missachtet worden wäre, verfügte Bettel im Mai 2012 einen Baustopp.
„Zone rurale“
In einer Gemeinderatssitzung erklärte Bettel damals, dass das Grundstück als „zone rurale“ einklassiert sei. Erlaubt wäre demzufolge die „construction de bâtiments et d'installations nécessaires à l'exploitation agricole ou maraîchère avec leurs habitations annexes, à condition qu'ils ne modifient pas le caractère du paysage“ , und verboten „les constructions et installations servant à des fins de commerce, d'artisanat et d'industrie, de dépôt et de toute forme d'habitation qui n'est pas liée à l'exploitation agricole ou maraîchère“.
Yves Mersch hatte in der Folge versucht, einen „recours en annulation“ gegen den Baustopp zu erwirken – vorerst ohne Erfolg, war dieser Antrag doch am 24. Mai 2012 vom Verwaltungsgericht abgewiesen worden. Das Gericht hatte damals angekündigt, dass das Dossier erst zu einem späteren Zeitpunkt im Detail juristisch aufgearbeitet werden würde.
Berufung möglich
Mehr als ein Jahr später scheint dies nun passiert zu sein: Am Dienstag erfuhr Bürgermeister Xavier Bettel vom Verwaltungsgericht, dass der Baustopp nicht legitim sei. Die Begründung: Der Einspruch gegen die Baugenehmigung hätte innerhalb einer Frist von drei Monaten erfolgen müssen – also zwischen dem 29. Juni und dem 29. September 2011 und demnach noch vor Xavier Bettels Amtsantritt als Bürgermeister.
Bettel hatte im Mai 2012 einen Baustopp gegen das umstrittene Projekt verhängt. Die Bauarbeiten hatten 2011 begonnen.
Nach einem Jahr Baustopp könnte der Bau der Villa demnach nun fortgesetzt werden. Theoretisch könnte die Stadt Luxemburg Berufung gegen den aktuellen Gerichtsbeschluss einlegen. Gemäß Xavier Bettel müsse der Schöffenrat das Urteil aber nun zunächst untersuchen.
Rückblick: Am 29. Juni 2011 hatte Xavier Bettels Vorgänger Paul Helminger die Baugenehmigung an den damaligen Zentralbankchef Yves Mersch erteilt, dies „pour transformer respectivement reconstruire partiellement la maison unifamiliale sur le terrain sis 6, Eicherfeld à Luxembourg“.
Doch wurde späterhin von der Bautenpolizei festgestellt, dass die bestehenden Gebäude vollständig abgerissen worden waren – womit nach Auffassung des neuen Bürgermeisters Xavier Bettel nicht mehr von einem Umbau, sondern von einem Neubau die Rede sein müsste. Da die Baugenehmigung damit missachtet worden wäre, verfügte Bettel im Mai 2012 einen Baustopp.
„Zone rurale“
In einer Gemeinderatssitzung erklärte Bettel damals, dass das Grundstück als „zone rurale“ einklassiert sei. Erlaubt wäre demzufolge die „construction de bâtiments et d'installations nécessaires à l'exploitation agricole ou maraîchère avec leurs habitations annexes, à condition qu'ils ne modifient pas le caractère du paysage“ , und verboten „les constructions et installations servant à des fins de commerce, d'artisanat et d'industrie, de dépôt et de toute forme d'habitation qui n'est pas liée à l'exploitation agricole ou maraîchère“.
Yves Mersch hatte in der Folge versucht, einen „recours en annulation“ gegen den Baustopp zu erwirken – vorerst ohne Erfolg, war dieser Antrag doch am 24. Mai 2012 vom Verwaltungsgericht abgewiesen worden. Das Gericht hatte damals angekündigt, dass das Dossier erst zu einem späteren Zeitpunkt im Detail juristisch aufgearbeitet werden würde.
Berufung möglich
Mehr als ein Jahr später scheint dies nun passiert zu sein: Am Dienstag erfuhr Bürgermeister Xavier Bettel vom Verwaltungsgericht, dass der Baustopp nicht legitim sei. Die Begründung: Der Einspruch gegen die Baugenehmigung hätte innerhalb einer Frist von drei Monaten erfolgen müssen – also zwischen dem 29. Juni und dem 29. September 2011 und demnach noch vor Xavier Bettels Amtsantritt als Bürgermeister.
Bettel hatte im Mai 2012 einen Baustopp gegen das umstrittene Projekt verhängt. Die Bauarbeiten hatten 2011 begonnen.
Nach einem Jahr Baustopp könnte der Bau der Villa demnach nun fortgesetzt werden. Theoretisch könnte die Stadt Luxemburg Berufung gegen den aktuellen Gerichtsbeschluss einlegen. Gemäß Xavier Bettel müsse der Schöffenrat das Urteil aber nun zunächst untersuchen.