Inklusion auch beim Kirchgang !
Barrierefreiheit ist eine Grundvoraussetzung für Inklusion. Wer also beispielsweise aufgrund seiner Behinderung ein Gebäude nicht betreten kann, ist in seinem Lebensalltag eingeschränkt.
Die denkmalgeschützte Kirche in Weicherdingen ist für gehbehinderte Menschen nicht zugänglich!
Wer also sein Seelenheil und die Teilnahme am Gottesdienst in dieser Kirche sucht und gehbehindert ist, hat in Weicherdingen dann eben Pech.
So einfach machen es sich die Gemeindeautoritäten der Gemeinde Clerf mit diesem Problem, denn bisher sind mir keine konkreten Pläne, um diesen Missstand zu beenden, zu Ohren gekommen!
Nichts ist unmöglich und dies auch bei einer denkmalgeschützten Kirche, wo nur einen einfachen zusätzlichen Eingang in der Friedhofsmauer in der St Vinzenz-Strasse und das Asphaltieren des Gehweges des Friedhofes völlig genügen würde um das leidige Problem zu lösen.
Aber das Problem scheint mir eher im Bereich des Willens der zuständigen Autoritäten zu liegen, als an einem Kostenproblem, denn wo ein Wille ist da gibt es auch normalerweise einen Weg!
So scheint mir auch, dass eine Gemeindefusion, nicht das Allheilmittel für die Effizienz der Gemeinde bürgt!
Ich denke mit diesen Zeilen einen kleinen Anstoß geleistet zu haben, zum Nachdenken, um eine adäquate Lösung zu finden:
Niemand sollte mehr der Pechvogel vor der Kirche sein und sollte vom Kirchgang ausgeschlossen sein, und von der Gesellschaft benachteiligt werden, nur weil er eine Behinderung hat!
Vincent Paul Sassel