In der Neurologie gibt es ein Verfahren zur Testung des individuellen Schmerzempfindens. Bei diesem Verfahren werden sogenannte Nadelreiz-Stimulatoren vom Anwender manuell auf die Haut des Patienten aufgesetzt, wodurch Reize entstehen, die im Gehirn nachweisbar und messbar sind. Die Schmerzschwellenbestimmung hängt dabei entscheidend davon ab, daß die Nadeln der Schmerzreiz-Stimulatoren unter anderem in einer reproduzierbaren Art und Weise, mit einer konstant wirksamen Gewichtskraft und einer stets gleichen Bewegung, auf die Haut aufgesetzt werden, was dem Anwender viel Übung, Erfahrung, Können, und Praxis abverlangt, und für diesen gleichzeitig auch ein Problem darstellt.
Eine private Bekanntschaft führte dazu dass das Lycée Bel-Val sich dieses Problems annahm, und daraus ein Projekt entwickelte. Schulleiterin, Lehrer, und Handwerker aus den Bereichen Engineering, Mechanik, Elektrotechnik, und 3D Drucktechnik, in Zusammenarbeit mit der neurologischen Abteilung des Uniklinikums Heidelberg, konnten dieses Projekt durch den Bau einer Apparatur zum automatisierten und kontrollierten Aufsetzen der Nadelreiz-Stimulatoren erfolgreich abschließen.
Beflügelt durch signifikant bessere Resultate an Probanden entstand die Idee, sich diese Apparatur patentieren zu lassen. Das Verfassen der Patentschrift sowie das Durchlaufen der betreffenden Prozeduren nahmen insgesamt zwei Jahre in Anspruch. Kürzlich aber war es dann endlich soweit, das langersehnte BREVET D’INVENTION N° LU102694 für Nadelreiz-Stimulatoren Aufsetzapparatur wurde dem Lycée Bel-Val zugestellt.
Auf dem Foto (copyright whynotmax.photography) erkennt man die zufriedenen Erfinder.