In den vergangenen Wochen sorgte die geplante Bauschuttdeponie zwischen den Ortschaften Beidweiler (Gemeinde Junglinster) und Brouch (Gemeinde Biwer) für erhitzte Gemüter. Nach der Veröffentlichung eines Artikels über das Vorhaben (LW vom 29. November) wurden gleich mehrere Leserbriefe betroffener Bürger veröffentlicht – ein Grund, weshalb nun auch der Abgeordnete Lucien Clement (CSV) in einer parlamentarischen Anfrage beim delegierten Nachhaltigkeitsminister Marco Schank nähere Informationen zu diesem Projekt erfahren wollte.
Dabei interessiert sich der Abgeordnete gleich für mehrere Details, wie unter anderem nach welcher Prozedur der Standort „Uewen Alpich“ zwischen Beidweiler und Brouch als künftige Bauschuttdeponie ausgewählt und inwiefern die beiden Gemeinden darüber informiert wurden. Zudem stellt sich Lucien Clement die Frage, wieso nicht mit den betroffenen Bürgern geredet, bzw. die Akte ihnen nicht zugänglich gemacht wurde. Und: „Ist der Herr Minister der Meinung, dass eine Distanz von 500 Metern zwischen der Deponie und den ersten Häusern weit genug ist? Was wird unternommen, um die Interessen der Bürger zu schützen?“
Auch wirft er die Frage auf, ob parallel zu diesem Projekt eine Alternative auf dem Gebiet der Gemeinde Bech vorgesehen sei.
„Der Standort Beidweiler wurde nach der Prozedur ausgewählt, die im PDS (plan directeur sectoriel) über die Bauschuttdeponien in dieser Region festgehalten wurde“, betont der delegierte Nachhaltigkeitsminister Marco Schank nun in seiner Antwort. Nachdem mögliche Standorte miteinander verglichen wurden, sei der Standort „Uewen Alpich“ aufgrund der besten Bewertung zurückbehalten worden.
In diesem Zusammenhang geht der Minister auf die Geschichte dieser Akte ein: Im Jahr 2007 wurde die Auswahlprozedur in den Gemeinden mit möglichen Standorten für eine Bauschuttdeponie präsentiert und die Gemeindeverantwortlichen nach ihrer Meinung in puncto Bewertungskriterien gefragt. Letztere wurden so im Anschluss noch einmal überarbeitet.
In einer Versammlung am 14. Juni 2010 wurden die Gemeinden Biwer und Junglinster darüber informiert, dass der Standort „Uewen Alpich“ wegen der besten Bewertung zurückbehalten wurde. Knapp sechs Monate später, am 1. Dezember 2010, wurden die betroffenen Grundstücksbesitzer, im Beisein von Minister Marco Schank und den Gemeindevertretern darüber, sowie über die einzelnen Prozeduren, in Kenntnis gesetzt.
Weiter heißt es: „Eine detaillierte Akte kann noch nicht geliefert werden, da die genaue Planung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist.“ Der Minister erklärt auch, dass die Machbarkeitsstudie den Gemeinden und der Bürgerinitiative am 10. Dezember 2012 vorgestellt wurde. Gleichzeitig habe man über das Thema Verkehr diskutiert. In puncto Distanz liege man im Übrigen größtenteils bei über 500 Metern Entfernung zu der Deponie.
Auch über die künftigen Prozeduren gibt Marco Schank nähere Details: Die Impaktstudie muss noch realisiert werden und das detaillierte Projekt den Kriterien des großherzoglichen Reglements über Deponien entsprechen. Im Rahmen dieser Studie werden alle möglichen Konsequenzen, darunter auch die Lärmproblematik, studiert. Danach folgt eine Kommodo-Prozedur mit Einblick in die Akte und einem Einspruchrecht. Dabei müssen ebenfalls die spätere Topographie und die Nutzung der Fläche bekannt sein sowie die Bewirtschaftung diesen Gegebenheiten Rechnung tragen.
„Eine parallele Planung für eine Bauschuttdeponie in der Gemeinde Bech gibt es zurzeit nicht“, betont der CSV-Minister abschließend. (nas)
Dabei interessiert sich der Abgeordnete gleich für mehrere Details, wie unter anderem nach welcher Prozedur der Standort „Uewen Alpich“ zwischen Beidweiler und Brouch als künftige Bauschuttdeponie ausgewählt und inwiefern die beiden Gemeinden darüber informiert wurden. Zudem stellt sich Lucien Clement die Frage, wieso nicht mit den betroffenen Bürgern geredet, bzw. die Akte ihnen nicht zugänglich gemacht wurde. Und: „Ist der Herr Minister der Meinung, dass eine Distanz von 500 Metern zwischen der Deponie und den ersten Häusern weit genug ist? Was wird unternommen, um die Interessen der Bürger zu schützen?“
Auch wirft er die Frage auf, ob parallel zu diesem Projekt eine Alternative auf dem Gebiet der Gemeinde Bech vorgesehen sei.
„Der Standort Beidweiler wurde nach der Prozedur ausgewählt, die im PDS (plan directeur sectoriel) über die Bauschuttdeponien in dieser Region festgehalten wurde“, betont der delegierte Nachhaltigkeitsminister Marco Schank nun in seiner Antwort. Nachdem mögliche Standorte miteinander verglichen wurden, sei der Standort „Uewen Alpich“ aufgrund der besten Bewertung zurückbehalten worden.
In diesem Zusammenhang geht der Minister auf die Geschichte dieser Akte ein: Im Jahr 2007 wurde die Auswahlprozedur in den Gemeinden mit möglichen Standorten für eine Bauschuttdeponie präsentiert und die Gemeindeverantwortlichen nach ihrer Meinung in puncto Bewertungskriterien gefragt. Letztere wurden so im Anschluss noch einmal überarbeitet.
In einer Versammlung am 14. Juni 2010 wurden die Gemeinden Biwer und Junglinster darüber informiert, dass der Standort „Uewen Alpich“ wegen der besten Bewertung zurückbehalten wurde. Knapp sechs Monate später, am 1. Dezember 2010, wurden die betroffenen Grundstücksbesitzer, im Beisein von Minister Marco Schank und den Gemeindevertretern darüber, sowie über die einzelnen Prozeduren, in Kenntnis gesetzt.
Weiter heißt es: „Eine detaillierte Akte kann noch nicht geliefert werden, da die genaue Planung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist.“ Der Minister erklärt auch, dass die Machbarkeitsstudie den Gemeinden und der Bürgerinitiative am 10. Dezember 2012 vorgestellt wurde. Gleichzeitig habe man über das Thema Verkehr diskutiert. In puncto Distanz liege man im Übrigen größtenteils bei über 500 Metern Entfernung zu der Deponie.
Auch über die künftigen Prozeduren gibt Marco Schank nähere Details: Die Impaktstudie muss noch realisiert werden und das detaillierte Projekt den Kriterien des großherzoglichen Reglements über Deponien entsprechen. Im Rahmen dieser Studie werden alle möglichen Konsequenzen, darunter auch die Lärmproblematik, studiert. Danach folgt eine Kommodo-Prozedur mit Einblick in die Akte und einem Einspruchrecht. Dabei müssen ebenfalls die spätere Topographie und die Nutzung der Fläche bekannt sein sowie die Bewirtschaftung diesen Gegebenheiten Rechnung tragen.
„Eine parallele Planung für eine Bauschuttdeponie in der Gemeinde Bech gibt es zurzeit nicht“, betont der CSV-Minister abschließend. (nas)