Der Gegenstand der Woche
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´Und die Strafe folgte auf dem Fuße´. Mit diesem Zitat von Wilhelm Busch stellen wir Ihnen diese Woche neue, kuriose Ausstellungsstücke aus der Polizeihistorischen Sammlung vor.
Früher wie heute bestand Aufgabe der Ordnungskräfte die Straftäter zu ermitteln und sie der Gerichtsbarkeit zu zuführen. Nach der Urteilsverkündung durch den Richter mussten die Verurteilten ihre Strafe antreten.
In Wiltz befanden sich im 20. Jahrhundert sowohl ein Friedensgericht als auch ein Kantonal-Arrest. Die Arrestzellen befanden sich im Gebäude der Brigade Wiltz im ´Schoulbierg´. Auf der Brigade lag ein sogenanntes Arrestantenbuch in welchem neben den Personalien auch noch die Verurteilung, den Eintritt in den Arrest und schlussendlich das Entlassungsdatum eingetragen wurden.
Die insgesamt 4 Arrestzellen waren recht spartanisch ausgestattet wie auf den Bildern zu sehen ist. Relativ drakonisch waren dann die Strafen, welche vom Friedensrichter ausgesprochen wurden. Dem Arrestantenbuch sind folgende Strafen zu entnehmen:
„wegen Landstreicherei + Trunkenheit, Urteil am 14. April 1908, 2 Tage Gefängnis und 20 Franken Busse“.
oder
„wegen Fischereivergehen, Urteil am 12. Juli 1907, 50 Franken resp. 30 Tage Körperhaft“.
Für damalige Verhältnisse waren diese Strafen, vor allem die Geldstrafen, drakonisch und abschreckend. Viele Verurteilte werden wohl die Körperhaft angetreten haben.
Zwei (2) der Zellentüren wurden im Laufe der Jahrzehnte den Normen angepasst und haben Veränderungen über sich ergehen lassen wie z.Bsp. den Einbau eines sogenannten ´Spiones´, resp. die Verblechung der Innenseite und das teilweise entfernen des Holzes zu Belüftungszwecken.
Die Zellen sind Unikate und konnten der Nachwelt erhalten werden, dies da das ehemalige Gendarmerie Gebäude demnächst einem Neubau Platz machen muss.