Eigentlich sollte die Regel allen bekannt sein: Parken auf Privatparkplätzen ist ohne Erlaubnis des Besitzers verboten. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Autofahrer und -fahrerinnen ihr Fahrzeug widerrechtlich auf Privatgrundstücken anderer abstellen. Das kann folgende Gründe haben: Entweder ist der Parkplatz nicht ausreichend gekennzeichnet oder es handelt sich um eine Person, die sich der Auszeichnung „Privat“ mutwillig widersetzt.