Zu Beginn der Reckinger Gemeinderatssitzung am 10. Juni teilte Bürgermeister Carlo Müller mit, dass sich Nachhaltigkeitsminister Claude Wiseler für den noch von Guy Rollinger ausgearbeiteten Masterplan in Wickringen aussprach.
Allerdings wird das noch als Gewerbegebiet eingestufte Gelände nicht aus dem im Herbst vorliegenden „Plan directeur sectoriel“ rausgenommen, was bedeutet, dass die Bebauung in Wickringen von der übrigen Bebauung in der Gemeinde abhängig gemacht wird. Da der Gemeinderat derzeit keine Einsicht in den „Plan sectoriel“ hat, wurde beschlossen, die Abstimmung über die Genehmigung des neuen PAG um bis zu zwei Jahre zu verschieben. Rat Daniel Biewer wies darauf hin, dass in vorherigen Sitzungen mit den Beamten des Landesplanungsministeriums das Gegenteil vereinbart wurde. Weiterhin teilte Carlo Müller dem Rat mit, dass das Verwaltungsgericht dem Einspruch eines Einwohners auf dem Reckinger Kleesenberg stattgab und die Schließung des öffentlichen „StreetSpielplatz“ angeordnet hat. Das Gericht begründete seinen Entscheid damit, dass der Platz im Bebauungsplan nicht als Gemeindebedarfsfläche ausgewiesen sei. Carlo Müller wies darauf hin, dass die Gemeinde damit nicht einverstanden ist und eine Umklassierung demnächst eingeleitet wird.
Einstimmig genehmigte der Rat die Schulorganisation 2013/2014. Zurückbehalten wurde der Kostenvoranschlag für die Erneuerung der „Meeschbierg“-Straße in Reckingen zum Preis von 430 000 Euro. Wegen des Schulbetriebs auf dem Reckinger Kleesenberg wird die Rue Neuve definitiv als Einbahnstraße reglementiert. Für den Posten im Gemeindesyndikat Sicec lag keine Kandidatur vor. Für den Bau eines Wendehammers in der Rue du Ruisseau in Limpach genehmigte man 95 000 Euro.
Von der Tagesordnung genommen wurde eine punktuelle Umänderung des PAG zugunsten der Apemh in der Saift in Limpach. Grund war das Ausstehen eines Gutachtens des Umweltministeriums betreffend eine Umweltverträglichkeitsstudie. Laut Rückfrage des „Luxemburger Wort“ hat Bürgermeister Carlo Müller die erforderliche Genehmigung in der Grünzone für die Stallungen bereits ausgestellt, aber für die Ausstellung der Genehmigung für die Bürogebäulichkeiten in der Grünzonebedarf es einer Änderung des PAG. (B.R.)
Allerdings wird das noch als Gewerbegebiet eingestufte Gelände nicht aus dem im Herbst vorliegenden „Plan directeur sectoriel“ rausgenommen, was bedeutet, dass die Bebauung in Wickringen von der übrigen Bebauung in der Gemeinde abhängig gemacht wird. Da der Gemeinderat derzeit keine Einsicht in den „Plan sectoriel“ hat, wurde beschlossen, die Abstimmung über die Genehmigung des neuen PAG um bis zu zwei Jahre zu verschieben. Rat Daniel Biewer wies darauf hin, dass in vorherigen Sitzungen mit den Beamten des Landesplanungsministeriums das Gegenteil vereinbart wurde. Weiterhin teilte Carlo Müller dem Rat mit, dass das Verwaltungsgericht dem Einspruch eines Einwohners auf dem Reckinger Kleesenberg stattgab und die Schließung des öffentlichen „StreetSpielplatz“ angeordnet hat. Das Gericht begründete seinen Entscheid damit, dass der Platz im Bebauungsplan nicht als Gemeindebedarfsfläche ausgewiesen sei. Carlo Müller wies darauf hin, dass die Gemeinde damit nicht einverstanden ist und eine Umklassierung demnächst eingeleitet wird.
Einstimmig genehmigte der Rat die Schulorganisation 2013/2014. Zurückbehalten wurde der Kostenvoranschlag für die Erneuerung der „Meeschbierg“-Straße in Reckingen zum Preis von 430 000 Euro. Wegen des Schulbetriebs auf dem Reckinger Kleesenberg wird die Rue Neuve definitiv als Einbahnstraße reglementiert. Für den Posten im Gemeindesyndikat Sicec lag keine Kandidatur vor. Für den Bau eines Wendehammers in der Rue du Ruisseau in Limpach genehmigte man 95 000 Euro.
Von der Tagesordnung genommen wurde eine punktuelle Umänderung des PAG zugunsten der Apemh in der Saift in Limpach. Grund war das Ausstehen eines Gutachtens des Umweltministeriums betreffend eine Umweltverträglichkeitsstudie. Laut Rückfrage des „Luxemburger Wort“ hat Bürgermeister Carlo Müller die erforderliche Genehmigung in der Grünzone für die Stallungen bereits ausgestellt, aber für die Ausstellung der Genehmigung für die Bürogebäulichkeiten in der Grünzonebedarf es einer Änderung des PAG. (B.R.)